Berufseinstiegsjahr

Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) ist eine Schulart für alle Jugendlichen mit Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Jugendlichen erfüllen damit ihre Berufsschulpflicht, der sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unterliegen.

Bildungsdauer/Bildungsziele

Die Ziele des BEJs sind eine Verbesserung der Ausbildungsreife und der Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Berufsfeld innerhalb eines Schuljahres. Die Schülerinnen und Schüler bekommen durch ein Analyseverfahren eine fundierte Rückmeldung zu ihren persönlichen Kompetenzen. Der Übergang in eine Ausbildung soll damit gezielt vollzogen, Abbrüche vermieden und das Berufsspektrum erweitert werden.

Berufsfelder/Berufspraktika

Als Berufsfelder werden folgende berufsfachliche und berufspraktische Bereiche angeboten:

  • Einzelhandel
  • Kinderpflege
  • Sozialpflege

Während des Schuljahres leistet die Schülerin/der Schüler an einem Tag pro Woche (mittwochs) ein Praktikum, das schulisch begleitet wird. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Praktikumsplatz bereits in den Sommerferien suchen (siehe auch Infoblatt Praktikum).

Stundentafel

Pflichtbereich Stunden/Woche
1. Allgemeiner Bereich
Religionslehre 1
Deutsch 3-5
Gemeinschafts- und Wirtschaftskunde 1
Englisch 3
Sport -
2. Berufsbezogener Bereich
Berufsfachliche Kompetenz 4
Mathematik und Fachrechnen 3-5
Berufspraktische Kompetenz 4-10
Computeranwendungen 1-2
Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 2-4
3. Individuelle Förderung 2-5
4. Wahlpflichtfächer
und/oder stützende und ergänzende Angebote 0-6
5. Betriebspraktikum 6-12
Wahlbereich
ergänzende Angebote, Projekte etc. 4

Abschlussprüfung

Das Berufseinstiegsjahr endet mit einer Prüfung in den Fächern „Berufsfachliche Kompetenz“, „Berufspraktische Kompetenz“, Deutsch, Mathematik und Englisch. Wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht (Deutsch darf nicht schlechter als 3,0 sein), kann im Anschluss an das BEJ eine zweijährige Berufsfachschule besucht werden.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag (im Sekretariat erhältlich oder auf der Homepage)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
  • Zeugniskopie des letzten Halbjahres- bzw. Jahreszeugnisses (beglaubigt)
  • Kopie Personalausweis (oder Ähnliches)
  • zwei aktuelle Passbilder

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Mai eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.