Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1BFAH)

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer wird an der "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe" in Verbindung mit stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in einem dualähnlichen Ausbildungssystem durchgeführt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist der Hauptschulabschluss und

  • der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens 1-jährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr oder
  • eine mindestens 1-jährige einschlägige Tätigkeit oder
  • Zivildienst in der Pflege oder
  • eine mindestens 2-jährige Führung eines Haushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person.

Zusätzlich ist von Bewerberinnen und Bewerbern die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs nachzuweisen und eine Bestätigung einer praktischen Ausbildungsstelle vorzulegen.

Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfers dauert ein Jahr. Sie vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in der stationären, teilstationären, offenen und ambulanten Altenhilfe.

Ziel ist ein Unterricht, in  dem die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft wird.

Organisation der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst im Pflichtbereich 18 Unterrichtsstunden und im Wahlbereich 2 Unterrichtsstunden pro Woche. Auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen insgesamt 850 Stunden. Der Unterricht findet in der Regel an 2 Studientagen pro Woche statt und wird durch Blockunterricht ergänzt.

Die Ausbildungsinhalte werden als Lernfelder beschrieben, die sich aus den beruflichen Aufgabenstellungen und den Handlungsabläufen der Praxis ableiten.

Stundentafel

Pflichtbereich Stunden/Woche
Religionslehre 1
Deutsch 1
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 10
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung 2
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen 2
Altenpflege als Beruf 1
Wahlpflichtbereich 1
INSGESAMT 18
Wahlfächer  2
Praxis in der Altenpflege (Gesamtstunden)  850

Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/anerkannter Altenpflegehelfer“ erteilt. Anschließend besteht die Möglichkeit, die 3-jährige Berufsfachschule für Altenpflege zu besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Ausbildung um 1 Jahr verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für die Krankenpflegehelferausbildung (ca. 800 Euro brutto).

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag (im Sekretariat erhältlich oder auf der Homepage)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Nachweise laut Aufnahmevoraussetzungen