Schul- und Hausordnung

Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt pünktlich entsprechend der Läuteordnung.

Das Schulhaus ist in der Zeit von 7.15 – 18.00 Uhr geöffnet. Zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes ist grundsätzlich der Haupteingang zu benutzen. Die Seiteneingänge zur Beethovenstraße und zur Schleinkoferstraße gelten als Notausgänge und werden nachmittags ab 15.00 Uhr geschlossen.

Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht da sein, verständigen die Klassensprecher oder ein anderer Schüler das Sekretariat.

Jeder Schüler ist verpflichtet, täglich sich über Unterrichts- und Raumänderungen an dem dafür vorgesehenen Informationsbereich (1. OG, evtl. mehrmals täglich) zu informieren.

 

Grundsätzliches Verhalten

An unserer Schule gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, Höflichkeit und Toleranz; des Weiteren eine besondere Achtung auf Sauberkeit und ein pfleglicher Umgang mit jeglichem schulischen Mobiliar und den ausgeliehenen Schulbüchern.

Das Mitführen von Drogen, Waffen jeder Art und jede Anwendung von Gewalt (körperlich und verbal) sind strengstens untersagt.

 

Klassenzimmer

Jeder Schüler ist für die Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz und im Klassenzimmer zuständig. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Es gilt der Grundsatz: Vermeiden Sie Abfälle.

In Absprache mit dem Klassenlehrer wird ein Klassenordnungsdienst eingerichtet. Zu den Aufgaben des Klassenordners gehört es, die Tafel zu säubern, das Zimmer in den Pausen zu lüften, beim Verlassen des Zimmers das Licht auszuschalten, die Fenster zu schließen. Bei Raumwechsel ist das Klassenbuch/Kursbuch durch den Klassenbuchordner mitzunehmen. Zum Unterrichtsschluss ist darauf zu achten, dass zusätzlich alle Stühle hochgestellt sind. Bei Raumwechsel ist darauf zu achten, dass das Klassenzimmer in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird und die Tische und Stühle sich wieder in der ursprünglichen Anordnung befinden.

Das Verlassen des Klassenzimmers während des Unterrichts ist nur mit Genehmigung der Lehrkraft zulässig.

Das Aufhängen von Plakaten und anderen Informationen im Klassenzimmer erfolgt nur mit Genehmigung des Klassenlehrers und des Klassenraumzuständigen. Essen ist während des Unterrichtes nicht gestattet. Mitgeführte Geräte z.B. Handys, MP3-Player sind während des Unterrichts abzuschalten. Das unerlaubte Ablichten sowie Tonbandaufnahmen von Lehrkräften und Schülern sind strengstens verboten.

Jede Lehrkraft verlässt als letzte das Klassenzimmer/Fachraum und achtet auf die Einhaltung obiger Vorschriften. Fachräume sind durch die Lehrkraft abzuschließen.

 

Schulgebäude/Schulgelände

Im gesamten Schulgebäude und Schulgelände gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und eine besondere Achtung auf Sauberkeit. Dies gilt für alle Räumlichkeiten auch Flure, Toiletten, Aufenthaltsbereiche im Hause und auf dem Schulgelände. Die Anschlagbretter im Treppenhaus dienen der Information. Aushänge bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Es besteht ein Rauchverbot im gesamten Schulgebäude und -gelände.

Das Rauchen ist nur für volljährige Schüler und Lehrkräfte in der dafür ausgewiesenen Raucherzone im Südhof zulässig. Nicht zulässig ist das Mitbringen von Tieren. Für abhanden gekommene oder gestohlene Sachen besteht keine Haftung der Schule. Für verursachte Schäden am Mobiliar und am Gebäude haftet der Verursacher. Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände verboten.

 

Verhalten bei Brand und anderen Gefahren

Alarm wird durch einen entsprechenden Dauerton über die Lautsprecheranlage ausgelöst. Die Schüler verlassen ruhig und geordnet klassenweise unter Führung der Lehrkraft das Gebäude über die ausgewiesenen Flucht- und Rettungswege und sammeln sich an den ausgewiesenen Sammelplätzen (Infotafel auf jedem Stockwerk). Türen und Fenster sind zu schließen (nicht abschließen). Wertsachen sind mitzunehmen. Keine Benutzung der Aufzüge.

Ist ein Verlassen des Gebäudes nicht möglich, bleiben alle Schüler und Lehrer im Raum bis Rettung kommt oder weitere Anweisungen folgen.

Bei anderen Gefahren erfolgen Anweisungen über die zentrale Rufanlage.

 

Pausenregelung

Die großen und kleinen Pausen können auf dem Schulhof, im Eingangsbereich, im Schulhaus, im Schüleraufenthaltsraum (UG) oder im Klassenzimmer verbracht werden. Einkäufe können während dieser Zeit am Kiosk/Automaten getätigt werden. Alle Schüler haben sich wieder zu Unterrichtsbeginn pünktlich im Klassenzimmer einzufinden. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet.

Während der Pausen wird von beauftragten Lehrkräften die gesetzliche Aufsichtspflicht wahrgenommen. Diese Lehrkräfte haben gegenüber den Schülern und Besuchern ein Weisungsrecht, dem Folge zu leisten ist.

 

Verhalten während der unterrichtsfreien Zeit/ des Unterrichtsausfalls

In unterrichtsfreien Zwischenstunden halten sich die Schüler in den entsprechend der Pausenregelung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten auf. Ein eigenmächtiges Verlassen des Schulgeländes erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Beim unerlaubten Verlassen erlöschen alle haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Regelungen (z.B. Unfallschutz).

 

Entschuldigung bei Abwesenheit

Nach der SchulbesuchsVO ist jeder Schüler verpflichtet den Unterricht und alle anderen verbindlichen Schulveranstaltungen ordnungsgemäß zu besuchen. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) am Schulbesuch verhindert, hat er oder ein Erziehungsberechtigter unverzüglich (spätestens am 2. Tag der Verhinderung) unter Angabe des Grundes und der Dauer der Abwesenheit die Schule zu benachrichtigen (Tel. 07243 500-801 Sekretariat). Der Schule ist innerhalb von 3 Schultagen eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung des Fehlens (bei Attestpflicht: ärztliches Zeugnis) – bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten – vorzulegen.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen gilt das Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen, was Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90 SchG) sowie weitere Maßnahmen (z.B. Fehlzeiteneintrag im Zeugnis (gilt für entschuldigtes Fehlen), bei Leistungsfeststellungen, z.B. Klassenarbeiten: Note „ungenügend“ (§ 8 (4) NotenVO), Bußgeld (§ 92 SchG)) nach sich zieht.

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen vom Unterricht/Schulveranstaltungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen (§ 4 SchBVO) und nur bei rechtzeitiger Beantragung (Formblatt im Internet oder im Sekretariat, 10 Tage vorher) möglich. Bei Minderjährigen ist der Antrag vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen.

Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur möglich, wenn über den Antrag positiv entschieden wurde. Ohne Antrag und ohne positiven Bescheid gilt das Fernbleiben vom Unterricht/ Schulveranstaltung als unentschuldigtes Fehlen.

Bei genehmigten Beurlaubungen ist der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachzuarbeiten. Leistungsnachweise sind in Absprache mit den Fachlehrern zu erbringen.

 

Befreiungen

Befreiungen von einzelnen Fächern (z.B. Sport) oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen vorübergehend, dauernd ganz oder teilweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nur durch rechtzeitige Beantragung mit Begründung (Formblatt Sekretariat, 10 Tage vorher) – bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten – gewährt werden.

Befreiung von einer Einzelstunde oder bei einer Erkrankung/Unfall wird vom/von der jeweiligen Fachlehrer/-in erteilt (Vermerk im Klassenbuch/Kursbuch).

 

Anzeige von Änderungen/ Unfällen/ Fundsachen

Jeder Schüler ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse z.B. Anschrift, Familienstand, Ausbildungsverhältnis der Schule (Sekretariat) unverzüglich mitzuteilen.

Unfälle, die sich im Schulhaus, im Schulhof, auf dem Weg zu Schule, beim Sportunterricht ereignen, müssen aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen innerhalb von 3 Tagen beim Sekretariat gemeldet werden.

Fundsachen können beim Hausmeister oder im Sekretariat abgeben werden.

 

Fahrzeuge

Fahrräder sind an den vorgesehenen Fahrradständern abzustellen. Motorräder können bis auf weiteres in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schulhofes geparkt werden. Für Kraftfahrzeuge stehen die öffentlichen Parkplätze zur Verfügung. Feuerwehrzufahren dienen der Sicherheit und müssen von Fahrzeugen aller Art freigehalten werden.