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Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz – Direkteinstieg Kita, praxisintegriert
  • Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, Direkteinstieg Kita, praxisintegriert ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten vermittelt.

    Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten ist eine Breitbandausbildung. Sie bereitet auf unterschiedliche Arbeitsfelder vor. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird eine fundierte Handlungskompetenz ausgebildet.

    Die Ausbildung befähigt dazu, in Krippen/ Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen/ in Horten bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://erzieher-in-bw.de/

Persönliche Voraussetzungen für den Beruf
  • Freude im Umgang mit Kindern
  • Kontaktfreude
  • Offenheit
  • Kreativität
  • Neugierde
  • Zusammenarbeit im Team
  • Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung

Wichtig ist vor allem die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für sich selbst sowie für die Mitwirkung bei Erziehung, Bildung und Betreuung anderer Menschen.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz

Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) sind unter anderem:

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres
  • oder Realschulabschluss, Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
  • und der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer oder Studienabschluss
  • und der Nachweis eines Arbeitsvertrages für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Ausbildungsdauer

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten (Direkteinstieg Kita) beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September und dauert 23 Monate. Sie endet mit bestandener Abschlussprüfung.

Nach dem ersten Jahr wird in der Regel eine Teilqualifikation (TQ1) „Schulkindbetreuerin / Schulkindbetreuer“ erworben. Am Ende des zweiten Jahres (TQ2) endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung und dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistenz“.

Bewerber/ Bewerberinnen mit mindestens mittlerem Bildungsabschluss können im zweiten Jahr an Zusatzunterricht (6 Stunden/ Woche) zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/ zum Erzieher teilnehmen (TQ3). An diese schließt sich ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz (Direkteinstieg Kita) gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung erfolgt in einer Tageseinrichtung für Kinder, die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin/ einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht (z.B. Krippe, Kindergarten/ Kindertageseinrichtung …).

Die praktische Ausbildung umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage in der Einrichtung und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Unterricht findet im ersten Jahr an drei Tagen (19 Wochenstunden), im zweiten Jahr an zwei Tagen (13 Wochenstunden) pro Schulwoche statt.

Der Träger gewährt den Jahresurlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann.

Die praktische Ausbildung kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Dabei sind mindestens 50 Prozent der Gesamtstundenzahl der Praxiszeit einer Vollzeitstelle des Trägers zu leisten.

Stundentafel

 

Pflichtbereich Theorie

1. Schuljahr

2. Schuljahr

1. Fächer

   

Religionslehre/-pädagogik

1

1

Deutsch

1

1

2. Handlungsfelder

   

Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen

und päd. Beziehungen zu ihnen entwickeln

4

2

Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I

3

3

Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II

4

3

Gruppen pädagogisch begleiten

2

1

Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten

0,5

0,5

Übergänge mitgestalten

0,5

0,5

Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

3

1

Insgesamt

19

13

 

   

Pflichtbereich Praxis

   

Sozialpädagogisches Handeln

(je Unterrichtswoche)

2 Tage

3 Tage

Abschlussprüfung

Das zweite Jahr schließt mit einer Abschlussprüfung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten ab (zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung).

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung am Ende der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ / „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erteilt.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Arbeitsvertrag geregelt. Laut Empfehlung des Kultusministeriums erfolgt sie idealerweise nach den Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 2, Stufe 2 (aktuell ca. 2.600,- Euro). Dabei kann ein Grundbetrag vom Träger, der Rest durch die Agentur für Arbeit finanziert werden.

Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/ Erzieher mit mindestens mittlerem Bildungsabschluss

Im zweiten Ausbildungsjahr kann an einem dritten Unterrichtstag an Zusatzunterricht im Umfang von 6 Schulstunden zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/ zum Erzieher teilgenommen werden, wenn mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss vorliegt. Damit kann nach Abschluss der Prüfungen und einem 6-monatigen Berufspraktikum die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ erworben werden.

 

Zusatzunterricht im zweiten Ausbildungsjahr zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/ Erzieher, Stunden pro Woche:

Berufliches Handeln fundieren

2

Erziehung und Betreuung gestalten

1

Bildung und Entwicklung fördern I

1

Bildung und Entwicklung fördern II

1

Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben

0,5

Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln

0,5

Informationen über die Bertha-von-Suttner-Schule
  • Kennenlern-/ Einführungstage, Begrüßung der neuen Klassen
  • Wandertage
  • Exkursionen
  • Bilderbuchwoche
  • Theaterprojekt
  • Theater-AG der Schule, Sporttage, Sportturniere

und Vieles mehr.

Wir legen an unserer Schule im Sinne unseres Logos und unseres Leitbildes großen Wert auf Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Das bedeutet unter anderem, dass wir uns gegenseitig mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz begegnen und uns alle mitverantwortlich fühlen für die gemeinsame Gestaltung des Schulalltags.

Kosten für die Ausbildung

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Bewerbung / Anmeldung

Zur Bewerbung für die Ausbildung zur „sozialpädagogischen Assistenz praxisintegriert – Direkteinstieg Kita“ sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses
  • beglaubigte Kopie der abgeschlossenen Berufsausbildung/ des abgeschlossenen Studiums
  • weitere Nachweise
  • nach Möglichkeit ein Arbeitsvertragmit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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